Begehren
Auteur : Stéphane Thibierge 03/01/2003
Im Gegensatz zum Begehren kommt das Geniessen sehr gut ohne die Beteiligung des Subjekts aus. Denn, um zu geniessen, ist dieses ist überhaupt nicht dazu verplichtet, etwas von diesem Geniessen auf sich zu nehmen Und das Subjekt kann vielmehr sein Begehren erreichen, wenn es dazu gebracht wird, dieses Geniessen zu hinterfragen.
Es mag seltsam erscheinen, dass unser eigenes Geniessen so leicht ohne uns auskommt. Also handelt es sich nicht vor allem um uns selbst? Doch, aber wir können glauben, dass wir gerade von dieser Verwicklung und Verantwortung entlastet sind, da wir ja dieses Geniessen – unseren Körper – dorthin lassen, wo seine Erfordernisse es trägt.
Das ermöglicht uns nämlich, die Last unseres Schicksals an den Anderen – d. h. an diese oder jene Figur, die wir uns darunter vorstellen : das Unbewusste, Gott, die Eltern, etc. – abzugeben. Bei dieser Gelegenheit können wir diesem Anderen gegenüber eine Klage, die unser Ich rückversichert und die sich sozusagen von selbst erneuert, aufrechterhalten.
Es stimmt, dass dieses Entziehen des Begehrens und der Verantwortung des Subjekts nicht immer üblich ist, und auch nicht immer war. Wenn diese Tatsache gewöhnlich und fast banal geworden zu sein scheint, dann ist sie zweifellos auf die ökonomischen Notwendigkeiten zurückzuführen. Diese zwingen sich heutzutage in einer recht direkten Weise dem Subjekt auf, um einen imperativen Wert anzunehmen.
In dieser Hinsicht gibt es tatsächlich einen ökonomischen Imperatif des Geniessens, der sich an jeden richtet. Der macht die Aufmerksamkeit, die ein Subjekt seinem Begehren widmen mag, leicht lächerlich – lachhaft, altmodisch oder einfach unverständlich. Diese Aufmerksamkeit setzt nämlich voraus, dass es mir recht ist, von einer Stelle – die Verdrängung – aus zu sprechen und zu handeln, um etwas vom Begehren zu entziffern. Diese Stelle wird systematisch vom Imperatif des Geniessens verkannt oder ignoriert, wenn dieser Imperatif zu einem gesellschaftlichen Befehl wird.
Dass das zur Zeit der Fall ist, mag erklären, in welcher Weise die gegenwärtige Gesellschaft - im Gegensatz zu dem, was manchmal gesagt wird - in keiner Weise besonders empfänglich oder offen für das Begehren und dessen subjektiven Ausdrücke ist.
Notes
Übersetzung von Anne Ropers
